Alles, was Sie zum Thema Einführung eines Home-Office wissen müssen auf einen Blick:

 

Home-Office als besondere Maßnahme im 21. Jahrhundert

Corona – ein Virus verändert den persönlichen und gesellschaftlichen Alltag. Während es im privaten Umfeld vor allem um die Einschränkungen der sozialen Kontakte geht, versuchen viele Unternehmen den Spagat zwischen sozialer Verantwortung und betrieblicher Leistungsfähigkeit weiterhin zu meistern: Flexibleres Arbeiten und Home-Office. Doch was heißt das eigentlich genau?

 

Home-Office, Mobile Office oder von zu Hause arbeiten?

Alles dasselbe? Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestehen deutliche Unterschiede zwischen diesen Begrifflichkeiten, die sowohl Auswirkungen auf Unternehmen als auch Arbeitnehmer*innen haben.
In erster Linie unterscheiden sich Home-Office und Mobile-Office in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung.

 

Home-Office…

… ist Form der Telearbeit und beschreibt einen stationären – also fest durch die Führungskraft eingerichteten – Arbeitsplatz in den privaten Räumlichkeiten von Mitarbeiter*innen. Für die Erfüllung des Home-Office reicht es also nicht aus, Mitarbeiter*innen einen Laptop in die Hand zu drücken mit der Bitte, nun „von zu Hause zu arbeiten“. Allerdings kann sich im gegenseitigen Einverständnis darauf geeinigt werden, ohnehin bereits vorhandene Mittel – Schreibtisch und Bürostuhl – zur Arbeit zu nutzen.

 

Mobile-Office…

…beschreibt dagegen die Arbeit außerhalb des Betriebes, an einem von den Mitarbeitenden frei wählbaren Ort, den sie nach subjektivem Ermessen als geeigneten Arbeitsplatz einstufen, also bspw. auch in Cafés oder Parks.

 

Was ist mit Arbeiten am Küchentisch oder der Couch?

Die Couch als Home-Office ist im Sinne der Telearbeit nicht unproblematisch, denn: Der Arbeitgeber sollte berücksichtigen, dass er nach der Zustimmung zum Telearbeitsplatz die Verantwortung für diesen trägt. Für Unfälle im Home-Office trägt das Unternehmen die Verantwortung und die jeweilige Unfallversicherung muss mögliche Folgekosten tragen.

 

Wie kann die Sicherheit und Geeignetheit des Home-Offices gewährleistet werden?

Einen Ansatzpunkt hierzu bildet die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der ArbStättV, welche ihren Ursprung im ArbSchG hat. Arbeitgebende müssen arbeitssituative Gefährdungen vor Beginn der Telearbeit analysieren und Maßnahmen zum Ausschluss von Gefährdungen formulieren.

 

Ist Mobile-Office also das neue Home-Office?

Wer den Großteil der Woche bei Kund*innen unterwegs ist und seine Arbeiten in den eigenen vier Wänden vor- und nachbereitet, arbeitet in der Regel nicht im Home-Office, sondern im Mobile-Office und die Vorgaben der ArbStättV greifen nicht. In der Praxis bedeutet dies auch, dass Mitarbeiter*innen im Mobile-Office stärker in die Verantwortung genommen werden müssen – und zwar dazu, einzuschätzen, ob ihre Arbeitsumgebung die Ausübung der Tätigkeit erlaubt oder nicht.

Fazit: Home- oder Mobile-Office im Fall Corona?

Eine eindeutige Empfehlung gibt es nicht. Vielmehr ist auch hier die goldene Regel: Kommunikation! Entscheiden Sie sich versiert und bewusst in beidseitigem Einverständnis.


Für welche Form Sie sich auch entscheiden, wir empfehlen einen Blick in unsere Checkliste und stehen Ihnen bei Fragen gerne und jederzeit beratend zur Seite. So wird das Arbeiten von zu Hause ein Erfolg für alle Beteiligten.


Bleiben Sie gesund und nutzen Sie die Zeit in Ihrem heimischen Büro produktiv! Einige Tipps hierzu finden Sie in Kürze auf unserem Blog!

Ihr Team VisionGesund.

 

Was müssen Sie als Arbeitgebende*r beachten? Home-Office oder doch lieber mobiles Arbeiten? Unsere VisionGesund-Checkliste bietet einen Überblick:

Checkliste für Arbeitgeber*innenHerunterladen

Hier finden Sie alle Teile unserer Beitragsserie zum Thema Home-Office!

#1 Home-Office oder Mobile-Office? (inkl. Checkliste für Arbeitgeber*innen).

#2 Home-Office – effizient, ergiebig & ergonomisch.

#3 Home-Office – Vor- und Nachteile.


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