Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit VisionGesund

Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung einer passgenauen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Auszeichnung Corporate Health Award

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Gesundheit und Erfolg vereinen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist entscheidend, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und Schwachstellen gezielt zu beheben. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Gesetz verankert. Sie unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu erfüllen. So fördern Sie die Mitarbeitergesundheit, Mitarbeitermotivation und Produktivität Ihrer Mitarbeitenden und schaffen nachhaltigen Mehrwert. VisionGesund bietet Ihnen professionelle Unterstützung – rechtssicher und DSGVO-konform. Profitieren Sie von einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die sowohl die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden stärkt als auch den Erfolg Ihres Unternehmens steigert.

Unser Angebot: Die psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz als vollständiger Prozess von der Planung bis zur Auswertung:

Unterstützung bei der Projektplanung und -vorbereitung.

Durchführung der Analyse psychischer Belastung anhand von Mitarbeiterbefragung oder Analyseworkshops.

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Entwicklung des Maßnahmenplans inkl. laufender Dokumentation.

Evaluierung und Erfolgssicherung.

„Die Projektstruktur war gut geordnet und das Vorgehen für alle transparent und gut nachvollziehbar. Gut gefallen hat uns besonders die konkrete und zeitlich verbindliche Formulierung der Maßnahmen, die aus der Analyse abgeleitet wurden. Wir bedanken uns bei Herrn Loewe für die professionelle Zusammenarbeit.“

Jürgen Hillen

Qualitätsmanagement- und Projektkoordinator, Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH

Durchführung der Analyse psychischer Belastungen: Methodenvergleich

Es gibt nicht nur einen Weg zur Erfassung psychischer Belastungen, sondern verschiedene Methoden. Die Wahl der Methode sollte gut auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt werden.

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Standardisierte schriftliche Mitarbeiter:innenbefragungen:
Eine Möglichkeit besteht darin, die Beschäftigten zur psychischen Belastung ihrer Arbeit zu befragen. Mitarbeiter:innenbefragungen sind besonders geeignet, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob und welche Belastungsschwerpunkte es gibt. Darüber hinaus werden alle Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen. Arbeitgeber:innen können dabei auf zahlreiche bestehende Fragebögen zurückgreifen, die wissenschaftlich geprüft sind.

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Moderierte Analyseworkshops:
Analyseworkshops sind insbesondere bei kleineren Organisationseinheiten empfehlenswert aber auch große Unternehmen können von dieser Methode profitieren. Voraussetzungen sind allerdings eine offene Gesprächskultur und eine vertrauensvolle Atmosphäre. Die Beschäftigten setzen sich in einer Runde von 5-15 Mitarbeiter:innen zusammen, um über die Belastungsfaktoren in ihrem Tätigkeitsbereich zu diskutieren. Gleichzeitig wird der Workshop genutzt, um Optimierungsvorschläge zu erarbeiten. Die Moderation kann eine geeignete Person aus dem Betrieb übernehmen (z. B. Gesundheitsmanager/in) oder ein:e externe:r Moderator:in.

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Beobachtungen/ Beobachtungsinterview und Begehungen:
Bei dieser Methode beobachten geschulte Experten:innen die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit. Die beobachtende Person begleitet die Mitarbeiter:innen für einen bestimmten Zeitraum, schaut ihnen bei der Arbeit zu und notiert seine Beobachtungen in einem Analysebogen. In der Regel wird dies ergänzt um Interviews mit den Beschäftigten zu Merkmalen ihrer Arbeit. Beobachtungen ermöglichen es, die Arbeitssituation auch unabhängig von dem subjektiven Erleben der Beschäftigten zu erfassen.

Welche Methode passt zu Ihrem Unternehmen?

Eine übersichtliche Aufstellung der Methoden zur Erfassung psychischer Belastungen mit Ihren Vor- und Nachteilen hat VisionGesund in einem Methodenvergleich für Sie zusammengefasst:

Vier Systeme zur Projektumsetzung der GB Psyche werden in einer Tabelle gegenüber gestellt

Ihre Vision – Unser Auftrag

„In Köln sagt man: et kütt, wie et kütt (Es kommt, wie es kommt). Um bei Ihrem Projekt der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nichts dem Zufall zu überlassen, sondern ein wirksames und nachhaltiges Ergebnis sicherzustellen, begleiten wir Sie bei jedem einzelnen Schritt. Egal ob Kleinstunternehmen oder DAX-Konzern – bei uns bekommen Sie die Projektsteuerung, die genau Ihren Bedürfnissen entspricht.“

– Michael Bode, Geschäftsführer VisionGesund –

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung:
Gewinn für Mitarbeitende und Unternehmen

Häufige Ursachen für psychische Belastung während der Arbeit sind schwierige soziale Beziehungen, eine beeinflussende Arbeitsumgebung oder eine suboptimale Arbeitsorganisation. Weitere Einflussfaktoren können die Arbeitszeit, Arbeitsmittel sowie die Arbeitsinhalte beziehungsweise die Arbeitsaufgabe sein. Richtig durchgeführt kann die psychische Gefährdungsbeurteilung sowohl Stress reduzieren, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz fördern als auch wirtschaftliche Bereiche mit Optimierungspotential aufzeigen, für eine nachhaltige Verbesserung der Betriebskultur und den unternehmerischen Erfolg.

Psychische Belastung: Gefährdungsbeurteilung und ihre Vorteile

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Stärkung des Team-Zusammenhalts, indem Problemstellen gemeinsam angegangen werden und Führungskräfte wie Mitarbeitende aktiv in den Prozess eingebunden sind.

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Optimierte Arbeitsprozesse sorgen für einen besseren Umgang mit Stress und reduzieren Störungsquellen des betrieblichen Ablaufs.

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Niedrige Fluktuation und Vermeidung von Risiken wie Resignation, durch die Orientierung an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden.

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Leistungsstarke und zufriedene Mitarbeiter:innen erhöhen die Arbeitszufriedenheit und -motivation. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit nachweislich erhöht.

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Vermeidung von Fehlzeiten und Ausfällen durch die Identifikation negativer Belastungen und Erarbeitung konstruktiver Maßnahmen.

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Das Schaffen von gesunden Arbeitsplätzen macht Ihr Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitsgeber.

„Aufgrund unseres internationalen und einzigartigen Umfeldes begegnen unsere Kolleginnen und Kollegen zahlreichen Herausforderungen in multinationalen Teams. Für dieses Projekt haben wir uns für die Berater von VisionGesund entschieden, da Sie uns einerseits das spezifische, fachliche Wissen zu den deutschen Leitlinien und Gesetzen auch in einer Fremdsprache bieten konnten und gleichzeitig eine gute Methodik verfolgten, um einen strukturierten Prozess zu ermöglichen.“

Matthias Fecht

Head of HR and Facility Management, FSC Global Development GmbH

Mehr Angebote zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung:

Unverbindliches Informationsgespräch gewünscht?

Die Planung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein komplexes Thema, bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind. Herr Michael Bode steht Ihnen daher persönlich zur Verfügung, um Sie zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Informationsgespräch.

Unsere Tutorial-Reihe zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

In unserer Tutorial-Reihe „In 7 Schritten zur erfolgreichen psychischen Gefährdungsbeurteilung“ erhalten Sie einen wichtigen Leitfaden zur Projektumsetzung.

Für die richtige Planung: Der Strategie-Workshop GB Psyche

Der VisionGesund Workshop psychische Gefährdungsbeurteilung ist die initiale Standortbestimmung und Strategieentwicklung für die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB Psyche). Am Ende haben Sie eine klare Struktur, um Ihr Projekt auszuschreiben, einzukaufen oder in die Umsetzung zu bringen.

„Die Berater von VisionGesund haben uns erfolgreich dabei unterstützt, eine webbasierte Umfrage durchzuführen und Ergebnisse über die Standorte hinweg zu erlangen, die eine konstruktive und zielführende Analyse ermöglichen. In der Folge hat VisionGesund dazu beigetragen, praxisorientierte und wirksame Maßnahmen abzuleiten. VisionGesund zeichnete sich durch eine sehr strukturierte Vorgehensweise aus.“

Manager Health & Safety

Statkraft Markets GmbH

Jetzt auch digital umsetzbar

Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist von der Planungsphase, über die Analysen, die Erarbeitung von Maßnahmen bis zur Evaluation digital umsetzbar.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung Fragen und Antworten

Wer macht die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Aufgabe für den Arbeitgeber. Die Durchführung wird jedoch häufig von anderen internen oder externen Personen übernommen. Innerhalb der Organisation können dies beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte sein, ebenso besteht die Möglichkeit, externe Arbeitspsychologen einzubeziehen. Auch externe Dienstleister kommen als psychische Gefährdungsbeurteilung Anbieter infrage, was den Vorteil einer objektiven Durchführung mit sich bringt.

Wie viel kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten einer psychischen Gefährdungsbeurteilung richten sich üblicherweise nach der Größe der Organisation (Anzahl an Personen), der Anzahl an Arbeitsbereichen (Teams, Abteilungen, Bereiche, o.ä.) und der einzusetzenden Methodik. Während Kleinstunternehmen bei unter 2.500 EUR liegen können, haben größere Organisationen (öffentlicher Dienst und Wirtschaft) und Konzerne einen deutlich höheren Investitionsbedarf, der sich mittel- und langfristig auszahlen wird. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein konkretes, organisationsspezifisches Angebot wünschen!

Wie viel kostet es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?

Die Kosten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen, hängen von den existierenden Unterlagen ab, dem geplanten Umfang, dem Gefahrenpotential und der Größe der Organisation. Soll nur die psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden oder sollen alle Gefährdungsfaktoren gemäß Arbeitsschutzgesetz §5 Absatz 3 inkludiert werden? Gefahren können sich ergeben durch:

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten und,
  6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Wer bietet Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung an?

Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung kann zwischen interner und externer Unterstützung unterschieden werden. Verschiedene Stellen bieten dabei Hilfe an: So stellen Berufsgenossenschaften wie die BGW Seminare, Informationsmaterial und praktische Handlungshilfen bereit. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten Unternehmen bei der Umsetzung, und auch der Betriebs- bzw. Personalrat kann unterstützend eingebunden werden. Externe Dienstleister, wie beispielsweise VisionGesund, bieten ein umfassendes Konzept an, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen professionell durchzuführen.
Ein klarer Vorteil eines externen Dienstleisters besteht darin, die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung in bestehende Prozesse zu integrieren, um Synergieeffekte zu nutzen und Ressourcen effizient einzusetzen. Beispielsweise können die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung gleichzeitig für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) und die BGM-Beratung verwendet werden.

Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist Pflicht.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Abs. 1 ArbSchG) ist die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Mitarbeitenden – sowohl für die physische als auch die psychische Gesundheit – vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Die konkrete Rechtsgrundlage bildet § 5 ArbSchG, der den Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu beurteilen. In Absatz 3 dieses Paragraphen werden ausdrücklich psychische Belastungen als mögliche Gefährdung genannt.
Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu schützen.

Wie macht sich psychische Belastung am Arbeitsplatz bemerkbar?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können schwerwiegende Folgen haben: Sie führen nicht nur zu physischen und psychischen Erkrankungen, sondern wirken sich oft auch negativ auf das private Umfeld, die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Mitarbeitenden aus. Chronische Belastungen können Burnout, Depressionen oder andere ernsthafte Gesundheitsprobleme nach sich ziehen. Deshalb ist ein frühzeitiges Erkennen – beispielsweise durch eine psychische Gefährdungsbeurteilung – besonders wichtig.
Die Symptome treten individuell und unterschiedlich auf. Sie können sich körperlich durch Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Verspannungen oder Erschöpfung bemerkbar machen. Psychisch zeigen sich Belastungen häufig in Form von Stress, Anspannung, Nervosität, Angstgefühlen, Reizbarkeit, Überforderung, Konzentrationsverlust, Unzufriedenheit oder Produktivitätsverlust. Auch Verhaltensänderungen wie Fehlzeiten, Leistungsabfall, sozialer Rückzug oder eine erhöhte Fehlerquote sind typische Anzeichen.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz lassen sich beispielsweise mithilfe von einem Fragebogen für psychische Belastung am Arbeitsplatz erkennen. Eine weitere Möglichkeit ist die Durchführung von Analyseworkshops, in denen Belastungen gemeinsam mit den Mitarbeitenden systematisch erfasst und diskutiert werden.

Welche Einflüsse zählen als psychische Belastung am Arbeitsplatz?

Psychische Belastungen entstehen durch Einflüsse, die das Erleben und Verhalten von Mitarbeitenden dauerhaft oder wiederholt negativ beeinflussen. Alle Faktoren, die die Arbeit betreffen und sich als belastend herausstellen, zählen dazu. Dabei sind psychische Belastungen nicht automatisch schädlich – problematisch werden sie erst, wenn sie zu übermäßigen Anforderungen führen und gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Um die verschiedenen Einflussfaktoren besser zu strukturieren, lassen sie sich in sieben Gestaltungsbereiche unterteilen: die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsmittel, die Zusammenarbeit im Team, das Führungsverhalten sowie die Arbeitszeit.

Was kann man gegen psychische Belastung am Arbeitsplatz tun?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können durch verschiedene Einflüsse entstehen und langfristig die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie deren Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ermöglicht es, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und sie durch einen strukturierten Maßnahmenplan gezielt zu reduzieren. Dabei werden typischerweise folgende Schritte durchlaufen: Festlegen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, Ermitteln der Gefährdungen, Beurteilen der Gefährdungen, Festlegen und Umsetzen von Arbeitsschutzmaßnahmen, Überprüfen ihrer Wirksamkeit sowie das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.

Belastungen können aus verschiedenen Gestaltungsbereichen resultieren, zum Beispiel aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation oder der Zusammenarbeit im Team. Um diese Belastungen zu reduzieren, können, je nach vorherigem Analyseergebnis, Maßnahmen ergriffen werden wie klare Aufgabenverteilung, realistische Zielvorgaben, ergonomische Arbeitsplätze, offene Kommunikation, Unterstützung durch Vorgesetzte und Kolleg:innen sowie individuelle Angebote wie Stressmanagement. So lässt sich die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden gezielt schützen und fördern.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ich stehe Ihnen gerne zur Beratung und bei Fragen rund um die psychische Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Ich helfe Ihnen das richtige Konzept auszuarbeiten und die nächsten Schritte konkret zu planen. Kontaktieren Sie mich direkt oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Ihr Michael Bode

E-Mail:

angebot@visiongesund.de

Telefon:

+49 221 301 90 731





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