Welche Rolle spielen die GDA Empfehlungen für die Umsetzung der GB Psyche?

Die in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelten „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ stellen seit ihrer ersten Veröffentlichung in 2014 eine anerkannte Leitlinie für die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung dar und finden seitdem große Beachtung. Jetzt wurde eine aktualisierte und überarbeitete Fassung der Broschüre veröffentlicht, unter dem Titel „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“.

Auch VisionGesund richtet sich im Rahmen von Projekten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach den Empfehlungen der GDA und vertritt diese im Rahmen seiner Aktivitäten zur Aufklärung und Fortbildung. Welche Punkte wurden also überarbeitet und inwiefern müssen diese Überarbeitungen auch in der Praxis Berücksichtigung finden? Gibt es ggf. sogar Änderungen basierend auf neuen wissenschaftlichen Entwicklungen? Wir haben uns die Neuauflage, welche inhaltlich deutlich komplexer scheint und fast das doppelte der Seitenanzahlen der Vorgängerauflage umfasst, einmal genauer angeschaut.

Zur 4. Auflage und Überarbeitung – was ist neu?

Während sich die 3. Auflage von 2017 vornehmlich auf den Prozess der Gefährdungsbeurteilung konzentrierte, so ist der Fokus in der Neuauflage klar inhaltlicher Natur, also welches sind die zu analysierenden Gestaltungsbereiche, welches sind die Ziele und welches die Risiken, die es konkret zu beachten gilt. Nach einleitender Definition und Begriffsabgrenzungen zum allgemeinen Verständnis, wie zum Beispiel der psychischen Belastungen und der psychischen Beanspruchung, geht es im zweiten Abschnitt in aller Ausführlichkeit um diese sogenannten Gestaltungsbereiche (ehemals Merkmalsbereiche). Waren diese in der Vorgängerauflage allein im Anhang näher aufgeführt, so werden sie nun in der neuen Auflage aus dem Anhang gezogen und prominent an den Anfang gesetzt.

Die Gestaltungbereiche unterscheiden sich zudem vom Vorgänger, als dass „neue Arbeitsformen“ nicht mehr berücksichtigt werden, dafür aber die „Arbeitsumgebung“ und die „Arbeitsmittel“ zwei eigenständige zu analysierende Bereiche werden. Die neuen empfohlenen Gestaltungsbereiche einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sind entsprechend die Folgenden:

  • Arbeitsinhalte/-aufgaben
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitszeit
  • soziale Beziehungen bei der Arbeit
  • Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Arbeitsmittel

Jeder Gestaltungsbereich wird eingehend durchleuchtet. Es werden checklistenartig Ziele und Empfehlungen definiert, also auf die positiven Gestaltungsmöglichkeiten verwiesen, sowie auf die Merkmale für potenzielle psychische Gefährdung, also negativen Gestaltungsmerkmale und Risiken. Für Arbeitgeber gibt diese Version deutlich mehr inhaltliche Orientierung. Welche Kriterien müssen beispielsweise die Aufgabenbereiche meiner Mitarbeiter erfüllen, um psychisches Wohlbefinden zu unterstützen und welches sind die problematischen Aspekte, die es zu vermeiden gilt? Die neue Richtlinie gibt hierauf detailliert Antwort und richtet den Blick im Vergleich zur Vorgängerausgabe auf die Stärke der positiven Richtwerte. Damit lässt die neue GDA Empfehlung deutlich weniger Spielraum für individuelle Interpretationen.

Das Kapitel schließt ab mit einem übersichtlichen Verweis auf weitere Vorschriften, Regeln, Grundsätze und Leitlinien, die für diesen Gestaltungsbereich relevant sein könnten. Wieder ein hilfreicher Zusatz.

Erst ab dem dritten Kapitel widmet sich die Neuauflage dem Prozess, also den Empfehlungen zum Vorgehen. Entsprechend der GDA-Empfehlung von 2017 bleibt der empfohlene Prozess bei einem sieben Schritte Ablauf, diese sind aber leicht variiert.

Nach der Festlegung der Arbeitsbereiche, der Ermittlung der Gefährdung und der Beurteilung der Gefährdung erfolgt die Erstellung des Maßnahmenplans. Als fünfter Punkt folgt nun die tatsächliche Durchführung der Maßnahmen, welche zuvor mit der Erstellung des Maßnahmenplans gewissermaßen einherging. Diese Überarbeitung macht den Prozess deutlich plausibler, denn es schien die eigentliche Umsetzungsphase zuvor keine Beachtung zu finden. Nach der Wirksamkeitskontrolle, die nun ebenfalls mehr Plausibilität erhält und der Aktualisierung und Fortschreibung, wird hingegen die Dokumentation nicht erneut als eigener Prozessschritt aufgeführt, bleibt aber relevant. Die neuen sieben Schritte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sind entsprechend die Folgenden:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Es folgt ein sehr umfassender Anhang als vierter Punkt. Wie schon in der Vorgängerauflage gespickt mit hilfreichen Informationen und Checklisten, wie noch einmal die Gefährdungen durch psychische Belastungen aus Punkt 2, die Arbeitsvorschriften und -regeln zur Berücksichtigung, die Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Analyseinstrumenten und Verfahren, d.h. Analyseworkshops, Mitarbeiterbefragung oder Beobachtungsinterview. Die Verfahren werden mit ihren Stärken und Grenzen vorgestellt, um die Auswahl und Kompatibilität mit dem Unternehmen besser einschätzen zu können. Die anschließenden Prüffragen sind deutlich konkreter herausgearbeitet worden. So wird beispielsweise eine vorangehende Analyse der Tätigkeitsbereiche empfohlen unter Berücksichtigung von Arbeitsplatzbeschreibungen oder Organigrammen. Es folgen Qualitätsgrundsätze für Instrumente und Verfahren sowie eine neue und äußerst detaillierte Liste von weiterführenden Informationen und Gestaltungsempfehlungen zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung der DGUV und BAuA.

Fazit:

Alles in allem ein sehr ausführlicher Leitfanden mit drei entscheidenden Fokusbereichen. Der Begriffsabgrenzung und Einordnung zum Thema Gefährdung durch psychische Belastung am Arbeitsplatz. Den Gestaltungsbereichen samt ihren Zielen und Risiken, an denen sich die Analyse orientieren muss. Dem Prozess und Vorgehen einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Umfassend, konkret und praxisnah. Für Betriebe und Arbeitsschutzakteure eine verbesserte Leitlinie zur Orientierung und Umsetzung in der Praxis.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung! Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu!

Bleiben Sie gesund und entspannt!

Ihr Team VisionGesund.

 

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Bildernachweis:

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Weiterführende Quellen:

Den gesamte 4. Auflage der GDA Empfehlungen zur Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier:

„Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“

Mehr Informationen:

GDA: Neuauflage der Empfehlungen zur „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ online