Das Präventionsgesetz

Am 18.06.2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz PrävG). Das Ziel des Gesetzes ist u. a.: die Gesundheitsförderung und Prävention in allen Lebenswelten (z. B. KiTa, Betrieb) zu stärken und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern. Klingt auf den ersten Blick sinnvoll und positiv. Aber Kritik an Neuem gibt es immer.


Stimmen zum Präventionsgesetz

Alle Beteiligten am Sozial-/ Gesundheitssystem begrüßen die Verabschiedung des PrävG als ersten Schritt eines Paradigmenwechsels hin zu einer größeren Bedeutung der Gesundheitsförderung und der Primärprävention. Aber nicht jeder fühlt sich richtig verstanden.

– Zahnärzt*innen bemängeln, dass kaum auf Kariesvorbeugung bei Kindern eingegangen wird.

– Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen klagt, dass Gelder für Bonusprogramme nur bei bildungsstarken Familien ankommen und daher nicht zielführend seien.

– Die Caritas ist der Meinung, dass in den Gesundheitszielen auch präventive Hausbesuche aufgenommen werden müssen.

– AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen) treten erwartungsgemäß als Kritiker der verabschiedeten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen auf. Dort sieht man sich in seiner Entscheidungsfreiheit und in der eigenen Budgetverwaltung beschnitten. Auch sei man nicht einverstanden, dass eine Millionensumme an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für bundesweite Präventionskampagnen gezahlt werden soll.


BGM ist zwar der rote Faden – wird aber nicht erwähnt

Ein weiterer Kritikpunkt an dem Gesetzesentwurf ist die Außerachtlassung der Prüfbitte durch den Bundesrat. Demnach sollte im Gesetz ergänzt werden, dass die Krankenkassen aktiv die Implementierung von betrieblichen Gesundheitsmanagementsystemen unterstützen sollen. Dieser Zusatz wurde allerdings nicht in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Stattdessen wird sich darauf verlassen, dass der rote BGM-Faden auch ohne explizite Aufforderung aufgegriffen wird.

Sichtbar wird er allerdings nur an Formulierungen wie der

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und deren engere Verknüpfung mit dem Arbeitsschutz“

und der

„Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere [durch] den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen.“

Bleibt zu hoffen, dass damit tatsächlich der Weg zu einer nachhaltigen und langfristigen Optimierung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes geschaffen wurde. Denn die im Gesetz erwünschte Intensivierung der Verknüpfung von Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und betrieblicher Gesundheitsförderung soll die Entstehung eines Gesundheitsmanagementsystems zur Folge haben. Damit versucht die Gesetzgebung dem Anspruch an die ganzheitliche Betrachtung des Themas Gesundheit am Arbeitsplatz gleich zu ziehen – besser spät als nie.


Mehr Geld – mehr Leistung?!

Positiv ist zu verzeichnen, dass der Richtwert für die Präventionsausgaben der Krankenkassen auf 7,00 € pro Versichertem/r angehoben wird. Davon müssen mindestens 2,00 € für das betriebliche Setting aufgebracht werden. Die o. g. BZgA wird dabei beauftragt, die bundesweite Koordinierung von Präventionskampagnen zu übernehmen. Inwiefern diese Ausgaben – dafür stehen immerhin 35 Mio. € bereit – tatsächlich zielorientiert bei dem/der Bürger*in ankommen, wird sich zeigen.

In der Begründung zum Gesetz wird auf die Bedeutung von Verhaltens– UND Verhältnisprävention in allen Lebensbereichen hingewiesen. Die vom Bundesrat gewünschte stärkere Fokussierung auf eine Verhältnisprävention lässt sich aber im tatsächlichen Gesetzentwurf nur implizit wiederfinden. Hier ist die Kritik zurecht angebracht, dass sich die aktuellen Angebote vor allem auf die verhaltensorientierte betriebliche Gesundheitsförderung konzentrieren und ein expliziterer Hinweis auf den Bereich Verhältnisprävention notwendig sei.

Die Krankenkassen haben schließlich die gesamtgesellschaftliche Verantwortung bekommen, die tatsächliche Umsetzung des PrävG zu verfolgen. Spätestens ab 2016 werden wir sehen, wie mit dieser Verantwortung umgegangen wird und welche nachhaltigen Effekte es für die Gesundheitsförderung im Setting Betrieb mit sich bringt.


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Ihr Team VisionGesund.

Weiterführende Literatur:

Bundesministerium für Gesundheit (2015): Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz.* Deutscher Bundestag (2015): Präventionsgesetz geht Experten nicht weit genug.* *(Zugriffe jeweils am 30.06.2015)

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