Am 16. April 2020 stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zusammen mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor (Pressemitteilung der DGUV). Dieser neu entwickelte Arbeitsschutzstandard enthält 10 konkrete Empfehlungen für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber*innen.

Der Druck nach klaren, verbindlichen Standards und einheitlichen Regelungen wurde zuletzt wieder lauter, nachdem erste Lockerungen in der letzten Beratungsrunde zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsident*innen beschlossen wurden. Zwar wurden Auflagen für bspw. den Einzelhandel und den Schulbetrieb formuliert, ein bundesweites Konzept fehlt aber weiterhin. Umso positiver, dass der zentral strukturierte Arbeitsschutz nun Arbeitsschutzstandards kommuniziert. In diesen werden neue Impulse gesetzt und Altbewährtes aufgegriffen, was zukünftig auch in den regelmäßigen Influenza-Wellen zum Jahreswechsel Berücksichtigung finden könnte.

Der 10-Punkte-Plan des Arbeitsschutzstandards sieht die folgenden Grundsätze vor, damit Arbeitgeber*innen ihre Fürsorgepflicht umsetzen können und Arbeitnehmer*innen eine Hilfestellung zur Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz erhalten:

 

1. Planung von betrieblichen Maßnahmen zum Infektionsschutz (SARS-CoV-2)

Den Verfassenden ist in diesem Punkt wichtig, dass der Arbeitsschutzstandard dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird – d.h. eine häufigere Anzahl kurzer Treffen des Arbeitsschutzausschusses oder der Krisenstäbe hilft, die Schutzmaßnahmen nicht zu starr werden zu lassen.

 

2. Einbindung der Fachkraft für Arbeitsschutz und Ausweitung arbeitsmedizinischer Vorsorge und gelebter Sozialpartnerschaft

Neben dem regelmäßig (verpflichtenden) Engagement der o. g. Akteur*innen wird hier auch auf die Bedeutung der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeiter*innen hingewiesen. Aufgrund unterschiedlicher Lebens- und Belastungsumstände kann eine individualisierte Personalführung helfen, Gefährdungen zu minimieren.

 

3. Einhaltung des universalen Sicherheitsabstands (1,5 Meter)

Durch den Einsatz von Absperrungen, Markierungen und Zugangsregelungen wird auch im Setting Betrieb auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes geachtet. Wichtig ist, dass über Lösungen in allen Bereichen nachgedacht wird. Gerade dort, wo die Umsetzung eine Herausforderung darstellt (z. B. Fahrbetrieb, Leitwarten, enge Arbeitsbereiche).

 

4. Anpassung der Arbeitsorganisation zur Reduktion direkter Kontakte

Dieser Eckpfeiler stellt insbesondere im Schichtplan eine große Herausforderung dar. Es ist wichtig, gerade dort ein System aufzubauen, wo typischerweise eine persönliche, verbale Übergabe zwischen den Schichten erfolgt. Überall dort, wo die Arbeitsorganisation es zulässt, haben die meisten Betriebe schon auf Home-Office oder Mobile-Office umgestellt. Welche Herausforderungen sich daraus ergeben, lesen Sie in unserer dreiteiligen Serie zum Home-Office.

 

5. Vermeidung von Präsentismus – nur gesund zur Arbeit

Das ist nicht neu. Hier zählt die Kultur, die die Führungskräfte sowie die oberste Leitung maßgeblich vorleben und fördern.

 

6. Sicherstellung von Schutzmaßnahmen bei unvermeidlichem direkten Kontakt

Der Einzelhandel hat es vorgemacht, ganz Deutschland wird nachziehen müssen, wenn es nach den Arbeitsschutzstandards COVID 19 von Hubertus Heil und Dr. Stefan Hussy geht: Ein Aufbau technisch-baulicher Schutzmaßnahmen, wenn möglich, und ansonsten eine Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung (auch zum Schutz der Anderen).

 

7. Umsetzung von weiterführenden Hygienemaßnahmen

Zählte auch vor der Corona-Pandemie zu einem Standard: Anbieten von Waschgelegenheiten oder Desinfektionsspendern sowie Haut- und Hygieneschutzpläne in den Nassräumen. Ergänzend sei hierzu das Einführen und gegenseitige Einfordern einer Nies- und Hustkultur – was ist in Ordnung und was nicht.

 

8. Betreuung und Schutz der Risikogruppen

Entsprechend der Empfehlung im zweiten Grundsatz, wird hier der besondere Schutz von Risikogruppen durch arbeitsmedizinische Vorsorge empfohlen. Mitarbeiter*innen können den vertrauensvollen und geschützten Kontakt zum/zur Betriebsärzt*in nutzen, um Vorerkrankungen zu besprechen. Eventuell kann eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung das richtige Werkzeug sein.

 

9. Beteiligung an der bundesweiten Pandemievorsorge                                              (Aufruf an Arbeitgeber*innen)

Alle Arbeitgeber*innen werden gebeten, Routinen zur Pandemievorsorge zu erstellen, um mit einem eigenen Prozess die Identifikation und Meldung von infizierten Personen zu unterstützen.

 

10. Erweiterung der internen Unternehmenskommunikation zu Gesundheitsthemen

Durch eine aktive Kommunikation von Gesundheitsthemen, können Arbeitgeber*innen helfen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen und ihnen helfen, die Flut an Corona-Informationen und Verhaltenstipps richtig zu priorisieren.

 

Wenn Sie Fragen zu der Umsetzung des Arbeitsschutzstandard COVID 19 haben oder Anregungen für Maßnahmen wünschen, z. B. zur gesunden Gestaltung bei digitalem Arbeiten, sprechen Sie unsere Berater*innen und Expert*innen gerne an.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team VisionGesund.



Weiterführende Literatur:

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband: Infos zur aktuellen Corona-Krise


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