Gerade in dieser schönen Sommerzeit kann das Thermometer im Büro gerne mal über die 30°C hinausgehen. Ist das eigentlich noch gesund? Ab wann ist der/die Arbeitgeber*in zum Handeln verpflichtet?

 

Pudding im Kopf – an Konzentration ist nicht zu denken

Diese Woche schießen die Temperaturen in die Höhe. Was viele Urlauber*innen freut, wird in Betrieben zum echten Problem. Während ein*e Büroangestellte*r bei 23°C noch die volle Leistung erbringt, sinkt dieser Wert bei zunehmender Temperatur linear und erreicht bei 30°C nur noch 70 Prozent. Laut Welt haben Experimente ergeben, dass Angestellte bei mehr als 30°C sogar nur halb noch so schnell tippen wie bei 20°C Raumtemperatur. (Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über Konzentrations- & Leistungsfähigkeit bei Hitze.

 

Gesundheitliche Risiken

Die Hitze drückt nicht nur auf die Produktivität, sondern kann ab bestimmten Bereichen sogar gesundheitliche Risiken hervorrufen. Arbeitnehmer*innen dürfen bei hohen Temperaturen tätig sein, doch muss der/die Arbeitgebende entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit die Gesundheit der Arbeitnehmeden nicht gefährdet wird (§ 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).

„Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; (…)“ – §4 ArbSchG

Leider sind diese Angaben nur sehr allgemein. Daher wurden in einer Arbeitsstättenregel (ASR) die Anforderungen für die Raumtemperatur konkretisiert (ASR A3.5). Sie legt konkrete Obergrenzen der Temperaturen fest, die Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zuzumuten sind. Sie besagt, dass die maximal zulässige Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26° beträgt. Wenn die Außentemperatur über 26°C steigt, dann gibt es nach Punkt 4.4 eine Sonderregelung. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 30°C, so muss der/die Arbeitgeber*in wirksame Maßnahmen ergreifen; beispielsweise Sonnenschutz, Lüftungseinrichtungen, Lockerung der Bekleidungsregelungen, Arbeitszeitverlagerungen oder/und Bereitstellung von Getränken. Ab 35°C gilt der Raum generell als nicht für Arbeitszwecke geeignet.

 

5 Schritte gegen die Hitze

Wenn Sie momentan mit den Temperaturen im Büro kämpfen, finden Sie hier unseren VisionGesund-Leitfaden zum Umgang mit der Hitze:

– Erledigen Sie anspruchsvolle Aufgaben in den Morgenstunden, wenn es noch kühler ist.

– Passen Sie, wenn möglich, in Absprache mit dem/r Vorgesetzten die Bekleidung an das Wetter an.

Trinken Sie viel, um die Gefahr von Dehydration zu vermeiden. Das Getränk sollte hierbei nicht zu kalt sein! Dies kann zum einen Kopfschmerzen oder Kreislaufproblemen hervorrufen, zum anderen muss der Körper das Getränk wieder auf Körpertemperatur erwärmen und verbraucht dabei Energie, was Sie wieder ins Schwitzen bringt.

– Lüften Sie gut durch, vor allem morgens, wenn die Luft noch kühl und frisch ist. Setzen Sie sich dabei nicht direkt in die Zugluft, denn sie kühlt Schleimhäute aus und erhöht so das Risiko einer Erkältung.

– Bei ersten Anzeichen von Übelkeit oder Schwindel, nehmen Sie diese Symptome ernst! Es droht ein Hitze-Kollaps. Trinken Sie Wasser, gehen Sie in den Schatten und essen Sie etwas Salziges. Halten die Symptome länger als eine halbe Stunde an, wird es Zeit, eine*n Arzt/Ärztin aufzusuchen.


Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt und wünschen allen eine schöne Restwoche. Starten sie wohlauf ins Wochenende und erholen Sie sich gut!




Weiterführende fachliche Literatur:

Süddeutsche Zeitung: Hitzefrei vom Chef? .

Welt am Sonntag: Schon zehn Grad mehr Hitze senken die Arbeitsleistung um rund 30 Prozent.

Süddeutsche Zeitung: Ab 35 Grad ist das Büro tabu.

Focus: Was Arbeitnehmer dürfen – und Arbeitgeber müssen.

BetriebsratsPraxis24.de: Hitze im Büro: Pflichten des Arbeitgebers – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.


Bildernachweis:

Urheber*in: endomedion / 123RF